„Der Teufel hole meinen Ruf!
Eine Arbeit brauche ich!
Ein Einkommen brauche ich!
Ich berste vor Neid, wenn ich eure Frauen, Automobile und eure Landhäuser sehe …“
G. B. Shaw
„Der Arzt am Scheideweg“, 1
(Dr. Ridgeon)
„Es kann nicht schaden, von Zeit zu Zeit die Augen zu schließen und die Hände zu falten – um sie danach wieder zu öffnen für die Aufgaben unserer Zeit und für unsere Mitmenschen.“
Johannes Rau
Allerheiligen + Allerseelen: Zeit zum Nachdenken von Gerhard-Stefan Neumann …
Im November nehmen wir Abschied. Abschied von Freunden, Verwandten und geliebten Menschen.
Es ist Herbst, November. An Allerheiligen und Allerseelen nehmen wir Abschied. Abschied von Freunden, Verwandten und geliebten Menschen. Wir gedenken unserer Toten, der Opfer und Hinterbliebenen der beiden furchtbaren und entsetzlichen Weltkriege, der Verstorbenen aus unseren Familien und Gemeinden. Wie jedes Jahr versammeln wir uns in diesen Tagen des „Trauermonats“ November vor den Kriegerdenkmälern, die zu Ehren der gefallenen Soldaten aus allen Kriegen errichtet wurden, und wir denken an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Wie in jedem Jahr fragen wir uns, ob denn die Menschheit aus den vergangenen Kriegen – besonders dem Zweiten Weltkrieg – noch immer nichts gelernt hat. Bleiben die weltweite Flucht und Vertreibung von Millionen von Menschen noch immer ungesühnt, wird politisch motivierter Mord und Totschlag nur mit staatlich sanktionierten und eigentlich sinnlosen Militäraktionen beantwortet?
Tag für Tag sterben auf der ganzen Welt Mütter, hilflose Säuglinge und Kinder an Unterernährung und mangelnder medizinischer Versorgung, während gleichzeitig ihre Ehemänner, Väter und Brüder für einen scheinbar gerechten Kampf in Afghanistan, im Gaza-Streifen, in Kurdistan, in Tschetschenien und anderswo auf der Welt ums Leben kommen. Und uns, den selbstgerechten und wohlgenährten Wohlstands Bürgern dieser Tage fällt nichts besseres ein als mehr oder weniger zaghaft und so gar nicht überzeugend zu murmeln: „Das Boot ist voll“. Dabei würde ein Dach über den Köpfen der Menschen, eine Handvoll Reis, ein Stück Brot und die eine oder andere Lebensmittelkonserve für den Anfang einer erfolgversprechenden Hilfe durchaus genügen.
„Trauermonat November: Die Reihe mehrerer Gedenktage eröffnet am 1. November das katholisches Fest Allerheiligen …“
Nürnberg (gsn) – Allerheiligen ist seit Anfang des neunten Jahrhunderts der bedeutendste Trauertag der Katholischen Christenheit. Die Gläubigen gedenken an diesem Tag, dem 1. November, ihrer Heiligen, Märtyrer und deren Seelen. Allerheiligen hat nicht nur eine herausragende Bedeutung als Feiertag in den katholisch geprägten Gemeinden unseres Landes, sondern auch als kultischer Festtag. In ihren frühen Ursprüngen begannen nämlich die Kelten ihr neues Jahr etwa zeitgleich mit dem heutigen November mit einer großen kultischen Totenfeier, der „Samhain“. In den späteren Jahrhunderten wurde dieser keltische Brauch von der Katholischen Kirche durch die Feste Allerheiligen und Allerseelen ersetzt.
Vor allem in den ländlichen katholischen Gemeinden und Pfarreien erzählen viele, vor allem ältere Menschen, noch immer, dass zur Mittagszeit an Allerheiligen die Seelen der Toten das Fegefeuer verlassen und bis zum Angelusläuten an Allerseelen am nächsten Tag ihre alten Wohnungen aufsuchen. Dieser charmante aber leider doch ziemlich abwegige Irrglaube ging in grauer Vorzeit sogar soweit, zu vermuten, dass in diesen Stunden geborene Säuglinge die Geister der Verstorbenen sehen oder zumindest erkennen können.
Schon in den Tagen und Wochen vor Allerheiligen und Allerseelen werden die Gräber unserer Toten liebevoll gepflegt, hergerichtet, neu bepflanzt und manchmal auch in etwas übertriebener Art und Weise „herausgeputzt“. Diese großen christlichen Feiertage sind nicht nur anstrengende Tage für die Geistlichen vor Ort sondern auch eine arbeitsreiche Zeit für Floristen und Gärtner, deren Geschmack und kreatives Können gefragt sind. Dass es dabei auch um sehr viel Geld, Umsatz und Verdienst geht, soll die Trauer um unsere Verstorbenen nicht schmälern; schließlich geht es auch hier um zehntausende Arbeitsplätze.
Nach dem Gottesdienst ziehen die katholischen Christen in einer gemeinsamen Prozession zu den Gräbern ihrer Angehörigen, um dort mit ihren Pfarrern zu beten. Die Gräber werden mit Weihwasser gesegnet und am späten Nachmittag läuten in den katholischen Gemeinden die Glocken der Kirchen. In diesen Stunden der Dämmerung des beginnenden Abends besuchen die Angehörigen noch einmal den Friedhof und zünden auf den Gräbern Kerzen und Laternen an und halten in stillem Gedenken an ihre heimgegangenen Lieben betend inne. In weiten Teilen unseres Landes ist es immer noch guter Brauch, dass sich an Allerheiligen und Allerseelen die ganze Familie gemeinsam vor den Gräbern im Gebet und Gedenken zusammenfindet.
„Allerseelen: Das ewige Licht leuchte ihnen …“
Auch für Allerseelen gilt, dass sich das christliche Gedenken unserer Toten auf ein Weiterleben in Gott und eine Wiederbegegnung mit ihm im ewigen Leben gründet und richtet. Übrigens:
Schon die alten Römer kannten das Fest „mundus patet“. Die Feierlichkeiten dauerten drei Tage und während dieser zweiundsiebzig Stunden – so vermuteten die alten Römer – stiegen die „Manes“, die „Seelen“ aus der Unterwelt empor.
Die gewaltigen Flüchtlingsströme, die sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges über fast ganz Europa ergossen, brachten auch eine enorme Veränderung in den religiösen Bräuchen der Menschen mit sich. So hat sich der kirchliche Feiertag „Allerheiligen“ als höchster Trauertag für die Gläubigen der Katholischen Kirche behauptet, während an „Allerseelen“ vor allem die Christen der evangelischen und lutherisch reformierten Religionsgemeinschaften ihrer Verstorbenen gedenken. Dies geschieht ähnlich wie an Allerheiligen:
Die evangelischen Christen nehmen in ihren Gotteshäusern an den Messfeiern teil und ziehen anschließend in gemeinsamen Prozessionen an die geschmückten Gräber und entzünden dort die „Ewigen Lichter“. Und auch dies soll nicht vergessen werden: In vielen bayerischen Dörfern, Gemeinden und kleineren Städten backen die Bäcker an Allerseelen noch ihr „Seelenbrot“. Inzwischen hat die Ökumene erfreulicherweise schon ein gutes Stück „ausgleichende Gerechtigkeit“ hergestellt: „Seelenbrezeln“ und „Seelenzöpfe“ werden an beiden Feiertagen gebacken und angeboten.
Und auch hier noch ein bisschen Historie:
Nach altem Glauben müssen die „armen Seelen“ spätestens bis mittags in ihr Fegefeuer zurückkehren. Ab dem frühen Nachmittag strömen deshalb die Kinder auf die Friedhöfe um an den Gräbern nach kleinen Geldgeschenken zu suchen, die die „armen Seelen“ angeblich dort für sie deponiert haben. Von dem Erlös kaufen sich die Kids die eben erwähnten „Seelenbrezeln“.
In den traditionellen süddeutschen Bauerngehöften wird auch heute noch sehr darauf geachtet, dass an Allerseelen die Türen nicht laut ins Schloss fallen, damit ja keine „arme Seele“ versehentlich eingeklemmt wird, und leere Pfannen stehen selbstverständlich auch nicht auf dem Herd, denn eine „arme Seele“ könnte sich ja darin verbrennen.
Lebendiges Brauchtum wird von uns „Unwissenden“ und so modernen „Aufgeklärten“ oft belächelt oder zumindest für reichlich antiquiert angesehen. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass gerade dieses Brauchtum noch vor nicht allzu langer Zeit für diese Menschen lebensnotwendig war um Armut und Ungerechtigkeit überhaupt ertragen zu können. Die Hoffnung auf das ewige Leben – ein besseres Leben – überhaupt die Hoffnung auf das Paradies war für die Menschen Jahrhunderte lang der einzige Trost in ihrem bedrückenden, elenden und oft genug harten Alltag.
„Das Geschäft mit dem Tod blüht …“
In unserer Zeit haben wir den Tod sozusagen „ad acta“ gelegt. Das alltägliche Sterben in den „Heute Nachrichten“ oder der „Tagesschau“ stört uns höchstens noch beim Verzehr des Abendbrotes.
Der „Tod“ ist nach wie vor eines der großen Tabu-Themen unserer Zeit und alles was mit ihm zusammenhängt wird tunlichst gemieden. Aids, Krebsgeschwüre, Kindstötungen, Mord und Totschlag passen nun mal nicht in die Landschaft der sensationslüsternen Spaßgesellschaft und die Krisengebiete sind Gott sei Dank weit weg. Wen kümmert es schon, wenn Babys und Säuglinge in Kurdistan oder Afrika vor Hunger und Unterernährung wegsterben wie die berühmt-berüchtigten Fliegen, wenn Kinder und Jugendliche im Nahen Osten, also im sogenannten „Heiligen Land“, von den Bomben, Gewehrkugeln, Granaten und Minen der „kriegführenden Parteien“ bei lebendigem Leib zerfetzt werden – und alles möglichst Situationsgerecht aufbereitet von den internationalen Medien. Ist die Saat der großen politischen Massenmörder des vergangenen Jahrhunderts also doch noch aufgegangen?
„Sterben ist hierzulande ohne Zweifel eine teure Angelegenheit …“
Es besteht kein Zweifel daran, dass Sterben in den hochzivilisierten Industriestaaten, vor allem in den westlichen Kulturkreisen, eine sehr teure Angelegenheit ist.
Das „Geschäft mit dem Tod“ blüht. Jahr für Jahr haben die Bestattungsunternehmen, Blumenhändler, Geistliche, Gastronomen, Schreiner, Schmiede, Steinmetze, Totengräber und Trauerredner jede Menge zu tun, und die Angehörigen wissen oft nicht, wie und wovon sie die horrenden Rechnungen bezahlen sollen.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eigentlich schon schlimm genug. Doch Sterben ist in diesen Zeiten eine wirklich teure Sache. Die Hinterbliebenen müssen mindestens über einen Betrag von 3.000 EURO verfügen, um dann letzten Endes als „Gegenwert“ nur ein sehr einfaches Begräbnis zu bekommen. Der Sarg ist in dieser Kostenrechnung noch nicht einmal enthalten, für die einfachste Ausführung sind mindestens 500 EURO zusätzlich zu bezahlen.
Doch damit nicht genug. Die wirklich großen „Nutznießer“ in Sachen Tod sind die Gemeinden, Kommunen und Städte. Selbstredend verfügt jeder kommunale Kämmerer für den letzten Gang eines Menschen über eine mehr oder weniger raffiniert ausgeklügelte Gebührenordnung. Im bundesweiten Durchschnitt müssen es für eine Erdbestattung schon mindestens 700 EURO sein. Wird von den Angehörigen eine Feuerbestattung gewünscht, kommen etwa 50 EURO in Abzug.
In diesen sogenannten Grundgebühren sind lediglich die Aufbahrung des Verblichenen, der Aufbahrungschmuck, die Kosten für die Trauerfeier und die anteilige Miete der Trauerhalle enthalten. Amtliche Bescheinigungen wie die „polizeiliche Abmeldung“ und die „Sterbeurkunde“ müssen extra bezahlt werden. Gleiches gilt für die anfallende „Aschenurne“ bei der Feuerbestattung. Mit erheblichen Kosten ist auch für die eigentliche Grabstätte zu rechnen. Je nach Lage des Grabes sehen die Gebührenordnungen der Städte hierfür Aufwendungen in Höhe von jährlich 250 – 300 EURO vor, und dieser Betrag muss gleich für zwölf Jahre im Voraus beglichen werden. Und damit hier keine Missverständnisse aufkommen, die Kosten für die jährliche „Grabpflege“ fallen natürlich ebenso zusätzlich an wie die Anschaffung eines „Grabsteines“ oder „Grabkreuzes“. Aber auch hier sehen die kommunalen Friedhofsordnungen Bestimmungen in den Ausführungen vor, so dass den „Einsparungsmöglichkeiten“ der Hinterbliebenen von vorneherein sehr enge Grenzen gesetzt sind. Andererseits soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass sich die meisten eine „preiswerte Variante“ schon aus „gesellschaftlichen Gründen“ gar nicht leisten können oder wollen .
Doch damit nicht genug:
Wenn es nichts mehr zu helfen und zu heilen gibt, sind die „Damen und Herren in Weiß“ – die Ärzte – in Sachen Geldverdienen mit dabei; für den amtlichen „Totenschein“ sind laut ärztlicher Gebührenordnung noch einmal 50 EURO fällig. Sogenannte „Ergänzungskosten“ für „Trauerkarten“ und „Sterbebilder“ erinnern da schon eher an das uns allen wohlbekannte Wortspiel von den „Peanuts.“
Da die deutschen Krankenkassen ihre Sterbegeld-Leistungen drastisch eingeschränkt haben und dies vermutlich auch noch weiterhin tun werden, ist die Vorsorge für den „Fall der Fälle“ dringend geboten. Lassen Sie sich also beraten und schaffen Sie Rücklagen. Ob Sie dies bei einem „öffentlich-rechtlichen“ oder „privaten“ Bestattungsunternehmen tun, kommt auf Ihre finanziellen Möglichkeiten an.
„Jahr für Jahr haben die deutschen Bestattungsunternehmen gut zu tun …“
Eine mittlere bundesdeutsche Großstadt hat heutzutage mehrere Friedhöfe. In der Regel unterhalten die größeren Kommunen ein oder zwei große und vielleicht noch einige kleinere und mittlere Grablegungen. Oft ist es so, dass gerade kleinere Friedhöfe schon längst geschlossen sind und nur noch aus kulturellen und religiösen Gründen erhalten werden. Dazu kommen noch konfessionell gebundene Einrichtungen, wie zum Beispiel „jüdische Friedhöfe“, aber auch hier gilt ähnliches, es gibt eben „alte“ und „neue jüdische Friedhöfe“.
Alle genannten letzten Ruhestätten schlagen natürlich in den Haushaltsbüchern der Gemeinden, Kommunen und Städte mit erheblichen Belastungen zu Buche. Zwischen 4.000 und 6.000 Beerdigungen „fallen“ in einer deutschen Großstadt durchschnittlich im Jahr an. Manche Friedhofsämter betreuen 50.000 und mehr Gräber. Einige größere Kommunen „leisten“ sich für ihre wenig begüterten Bürgerinnen und Bürger noch eigene Bestattungsdienste – wie lange noch, das wird sich zeigen.
Europas größte Friedhöfe befinden sich in Hamburg, Wien und Paris. Sollten Sie sich einmal auf einer Reise durch eine der drei Metropolen befinden, dann besuchen Sie dort diese großen Friedhöfe; zum Beispiel den „Zentralfriedhof“ in Wien oder den Friedhof „Montmartre“ in Paris. Auf dem „Zentralfriedhof“ in Wien fanden zum Beispiel Beethoven und Mozart ihre letzte Ruhestätte, auf dem Friedhof „Montmartre“ in Paris ruhen unter anderem Balzac, Heinrich Heine, Alexandre Dumas und die wunderschöne aber leider viel zu früh verstorbene französische Sängerin Dalida.
„Der sanfte Abschied: Sterbende begleiten und Trauernde trösten …“
Egal welche trostvollen Worte wir auch finden und wie sehr wir uns auch um die Hinterbliebenen eines Verstorbenen bemühen, der Tod eines geliebten Menschen ist und bleibt eine sehr traurige Angelegenheit. Das Leid und der unsagbare Schmerz sind außerordentliche Belastungen und Herausforderungen für die Angehörigen.
Die Erkenntnis, „Sterben zu müssen“ – wegen einer schweren und unheilbaren Krankheit, eines tragischen und nicht vorhersehbaren Unglücks, mitten aus dem Leben gerissen zu werden, die endgültige Trennung von der Ehefrau, dem Ehemann, den Kindern, Brüdern und Schwestern – wer oder was kann diesen Menschen bei seinem letzten Schritt trösten? Wer begleitet den Sterbenden nicht nur bis zu seinem letzten Atemzug und tröstet auch noch die Hinterbliebenen und Trauernden? Oft genug tun dies die Geistlichen, Pastoren, Priester, Pfarrer und Sozialarbeiter der verschiedensten Religionsgemeinschaften und Einrichtungen der öffentlichen und privaten Sozialarbeit. Aber auch ganz „normale“ Mitmenschen machen mit, bringen sich ein, engagieren sich. Es sind die sprichwörtlichen „Helden des Alltags“ ohne die unser Sozialstaat schon längst am Ende wäre. Sie tun es für die eben genannten Einrichtungen, sie besuchen schwerkranke und sterbende Menschen in den Altersheimen, Hospizen, Krankenhäusern und Sterbehäusern, hören ihnen zu, finden tröstende Worte für sie, sind einfach da – am Krankenbett, am Sterbebett.
Jeder kann helfen – man muss sich nur trauen, den Mut finden. Wie sagt ein deutsches Sprichwort: „Ich habe keine Angst vor dem Tode, nur vor einem langen Sterben“. Als Begleiter, Freund und Helfer eines Sterbenden kann „man“ eigentlich nicht viel verkehrt machen. Das ist zwar leichter gesagt als getan, aber es ist wirklich so.
Nur, versuchen Sie nicht den Sterbenden zu führen, lassen Sie sich führen. Schließlich weiß der Patient, der Sterbende selbst am besten, was er möchte und was er nicht möchte. Seien Sie also bei ihm, hören Sie ihm zu, halten Sie seine Hand, wischen Sie ihm den Schweiß von der Stirn – seien Sie ganz einfach nur da. Und so schwer es für Sie und Ihre Angehörigen sein mag – der Tod eines geliebten Menschen ist auch immer eine Botschaft an die Lebenden.
„Lasst mich in Frieden und Würde gehen und verzweifelt bitte nicht an meinem Tod. Und trauert nicht zu lange um mich. Ich lebe in Euren Herzen weiter und ich werde immer bei euch sein. Bitte vergesst mich nicht. Es war schön, Euch gekannt zu haben.“
Letzte Worte einer sterbenden jungen Mutter zu ihrem Mann und ihren Kindern.
Copyright © 2020 Gerhard-Stefan Neumann Media TV Blog
Copyright und alle Rechte ausschließlich beim Autor. Nachdruck nur gegen Beleg und Honorar und „nur nach vorheriger Genehmigung“ gestattet.
„Die letzten Dinge regeln und den würdevollen Abschied zu Lebzeiten vorbereiten“.
Wenn der Tod ins Leben tritt, dann sollten wir vorbereitet sein. Doch die wenigsten von uns sind es tatsächlich. Der Tod ist immer noch eines der großen Tabu-Themen unserer Zeit. Dabei gehört er genauso zum Leben wie unsere Geburt. In den allermeisten Fällen kommt er plötzlich und unerwartet. Wer Vorsorge zu Lebzeiten trifft, handelt dagegen verantwortungsvoll gegenüber seinen Angehörigen.
Stichwort:
„Betreuungsgesetz“
So sorgen Sie wirkungsvoll für den Notfall vor! Mit einer „Vollmacht“ können Sie frühzeitig bestimmen und festlegen wer im Notfall für Sie entscheidet. Gesetzt den Fall, dass Sie durch einen Unfall oder durch eine plötzlich auftretende Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig sind, kann der Inhaber einer „Vollmacht“ zumindest die „alltäglichen und üblichen Geschäftsvorfälle“ während Ihrer Abwesenheit oder Krankheit für Sie erledigen. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, begeben Sie sich zwangsläufig in die Hände des Vormundschaftsgerichtes. Mit einer sogenannten „Vorsorgevollmacht“ bestimmen Sie im Falle des dauerhaften oder längeren Verlustes Ihrer Geschäftsfähigkeit Ihren „gesetzlichen Vertreter“. Diese Vollmacht sollte unbedingt notariell beglaubigt oder noch besser durch einen Notar und in Gegenwart Ihrer Vertrauensperson ausgefertigt werden. So können Sie wenigstens sicher sein, dass im Notfall in Ihrem Interesse entschieden wird. Mit der „Betreuungsverfügung“ legen Sie schon frühzeitig fest, wer im Falle einer „(dauerhaften) Erkrankung“ als Ihr Betreuer tätig werden und wer es „nicht“ darf. Auch hier gilt:
Holen Sie frühzeitig den Rat eines erfahrenen Anwaltes ein!
Es gibt sie schon seit einigen Jahren und trotzdem ist sie in der breiten Bevölkerung immer noch weithin unbekannt. Die Rede ist von der „Patientenverfügung“. Mit dieser Verfügung nehmen Sie Ihr „Selbstbestimmungsrecht“ für den Fall wahr, dass Sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen über sich und ihr Leben nicht mehr selbst entscheiden und bestimmen können. Im Falle einer unheilbaren oder lebensbedrohenden Krankheit können Sie im Voraus bestimmen, ob Sie den Einsatz von medizinischen und lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen und in welchem Rahmen Sie diese an sich vorgenommen haben möchten. Wichtig: Auch hier gilt eine frühzeitige Abfassung und Hinterlegung bei einer Person Ihres Vertrauens. Naheliegend für den Patientenbrief wäre in diesem Falle der Hausarzt. Nachdem die Rechtsordnung in dieser Frage noch immer keine zuverlässigen Grundsätze entwickelt hat, empfehlen wir auch hier, unbedingt juristischen Rat einzuholen.
„Über Nacht zu (Voll)Waisen geworden“. Diese Vorstellung ist für jedes Elternpaar der reine Albtraum. Glücklicherweise geschieht dies höchst selten, aber ganz unbeachtet sollten es verantwortungsbewusste Eltern nun auch wieder nicht lassen. Eltern können nämlich vorsorgen, zum Beispiel mit einem Testament. Ein Testament ist natürlich zunächst dazu da, um vorhandene Vermögenswerte an spätere Erben zu verteilen. Es kann aber auch festlegen, wer sich im Falle Ihres Ablebens als Vormund um Ihre Kinder kümmern soll. Für Ihre Kindern können Sie natürlich auch finanzielle Vorsorge treffen und auch bestimmen, wie Sie sich im Falle Ihres Todes zum Beispiel die Ausbildung Ihrer Kinder vorstellen.
Leider stellt die Abfassung eines Testamentes für die meisten unserer jungen (Ehe)Paare eine scheinbar unüberwindliche Barriere da. Deshalb von unserer Seite ein vielleicht hilfreicher Ratschlag: Wenn Sie schon einmal bei einem Notar sind, beispielsweise wegen eines „Ehevertrages“ oder eines „“Grundbuch-Eintrages““ oder warum auch immer, überwinden Sie sich und sprechen Sie auch das Testament mit an. Gerade in unserer so „lebhaften“ und „rasanten“ Zeit sollte man einen tragischen Unfall oder einen schweren Unglücksschlag nie ausschließen. Manchmal „trifft“ es eben auch einen selbst.
Ist dann der „Fall des Falles“ – der Abschied für immer – eingetreten, dann wäre es für Ihre Hinterbliebenen mit Sicherheit sehr hilfreich zu wissen, dass Sie für die Kosten Ihrer Beerdigung entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen haben, beispielsweise mit einer „Sterbegeldversicherung“. Diese Versicherung haben nicht mehr alle Lebensversicherungs-Unternehmen im Programm, es gibt sie aber noch als „Gruppenvertrag“ bei den privaten und öffentlich-rechtlichen Bestattungsunternehmen. Auch verfügt der eine oder andere Berufsverband noch über entsprechende Verträge. Diese Versicherung ist gerade jungen Ehepaaren dringend anzuraten, weil sie einerseits mit niedrigen Beiträgen relativ preisgünstig ist, und andererseits noch an einer, wenn auch einer sehr bescheidenen Überschussbeteiligung partizipiert. Die Auszahlungsbeträge liegen im allgemeinen zwischen 1.500 und etwa 10.000 EURO. Wesentlich teurer sind natürlich die sogenannten „Bestattungs-Treuhandverträge“ die von den bundesdeutschen Bestattungsunternehmen in Zusammenarbeit mit den Lebensversicherungen angeboten werden. Sie bieten allerdings auch eine bessere Verzinsung und entsprechende Zusatzleistungen.
Auch hier gilt unser dringende Bitte:
Informieren Sie sich „vor“ einem Abschluss und holen Sie sich gegebenenfalls fachkundigen Rat ein.
Man(n) und Frau zeigen wieder Mut zum Hut ► von Gerhard-Stefan Neumann ► Stephanie Neumann ► Photographed by Gerhard-Stefan Neumann ► The United States of Europe (USE) Media TV Blog ► Forum United-Europe Media TV Blog ► Copyright © 2024 ► Gerhard-Stefan Neumann ► Allerheiligen ► Aiwanger ► Armut ► Christkind ► Donate ► DSGVO ► Europa ► Facebook ► Fashion ► Germania ► GEZ ► Gruene ► Islam ► Journalisten ► Kinder ► Medien ► Migration ► Politik ► Photography ► Reichsbürger ► Stephanie Neumann ► SARS-CORONA-2 ► Scholz ► Spenden ► Telegram ► Twitter ► VK ► Wöhrder See ► YouTube ► Norikerstr. 19 ► 90402 Nürnberg ► Phone ► 01577 6 31 06 73 ► E-MAIL-Adresse ► buero@gerhardstefanneumann.de ► Internet ► https://www.gerhardstefanneumann.de ► Mobbing ist kein Kavaliersdelikt ► sondern eine Straftat ► von Gerhard-Stefan Neumann ►